Walotec – Andreas Strobl
Leckortung | Schimmel Begutachtung | Drohnenflug
1. Geltungsbereich und Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Walotec – Andreas Strobl (im Folgenden „Walotec“) und dem Auftraggeber im Bereich:
- Leckortung innerhalb von Gebäuden
- Leckortung außerhalb von Gebäuden
- Pool-Leckortung
- Flachdach-Leckortung
- Schimmel Begutachtung
- Drohnenflug für visuelle Inspektionen
Die Leistungen von Walotec werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Walotec anerkannt wurden.
2. Technische Grenzen und Erfolgsausschluss
- Die Vergütung ist unabhängig vom Ortungserfolg
- Es wird keine Garantie oder Gewährleistung für das Auffinden eines Schadens übernommen
- Etwaige Folgearbeiten (z. B. Öffnungen, Reparaturen) sind nicht Bestandteil unserer Leistung
3. Angebote, Preise und Materialeinsatz
3.1 Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Preise für Leistungen, Arbeitszeiten und eingesetzte Verbrauchsmaterialien sind geschätzte Richtwerte und können je nach Aufwand abweichen.
3.3 Nicht vorab erkennbare Zusatzarbeiten oder Mehraufwände werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
3.4 Verbrauchsmaterialien (z. B. Dichtmittel, Farbstoff, Prüfgas, Kleinmaterialien etc.) werden nach tatsächlichem Verbrauch berechnet.
3.5 Mündliche Preiszusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
4. Vertragsabschluss und Durchführung
Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Kunde eine Leistung von Walotec in Anspruch nimmt – auch ohne schriftliche Bestätigung.
Der Kunde verpflichtet sich, Zugang zu den betroffenen Bereichen zu ermöglichen und für einen sicheren, freien Arbeitsbereich zu sorgen.
Strom und ggf. Wasser sind bauseits bereitzustellen. Für daraus resultierende Verzögerungen oder Zusatzaufwände haftet Walotec nicht.
5. Haftungsausschluss
5.1 Walotec haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit – insbesondere für nicht gefundene Leckstellen – ist ausgeschlossen.
5.2 Für Schäden, die im Zuge der Untersuchung entstehen können (z. B. durch Öffnungen, Testmaßnahmen, Sonden etc.), haftet Walotec nicht, sofern diese für die Auftragsdurchführung technisch erforderlich waren.
5.3 Für Schäden durch fehlerhafte Messergebnisse oder technische Fehlinterpretationen wird keine Haftung übernommen.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich Walotec vor, Mahnspesen und gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
7. Gerichtsstand und Rechtswahl
Hinweis zur Leckortung
Leckortungen stellen eine diagnostische Dienstleistung dar, deren technischer Erfolg nicht garantiert werden kann. Die Abrechnung erfolgt nicht erfolgsabhängig, sondern auf Basis des tatsächlich erbrachten Aufwands.